Zur Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis
Wird ein Arbeitsverhältnis während des laufenden Urlaubsjahrs beendet, steht der Arbeitnehmerin Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub (aliquot im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr) zu. Tritt sie allerdings ohne wichtigen Grund, also unberechtigt aus dem Dienstverhältnis aus (ohne die Kündigungsfrist abzuwarten), gebührt ihr gemäß § 10 Abs 2 Urlaubsgesetz (UrlG) keine Ersatzleistung. Zum ArtikelSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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